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   BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03, 9 A 6.03   

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BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03, 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2004 - 9 A 5.03, 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 9 A 5.03, 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,2772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für Ausbau einer Bundesstraße - Überschreitung der Immissionen - Unzureichende Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung - Fehlende Realisierungsmöglichkeit aktiver ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.5.2004)

    Straßenbauer müssen auch auf saubere Luft achten // Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu EU-Schadstoffgrenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    Aus bloßen Lagenachteilen könnte sich ein Entschädigungsanspruch wegen Wertminderung jedenfalls nicht ergeben (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 BVerwG 4 A 39.95 Buchholz 316, § 74 VwVfG Nr. 39).

    Denn auch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet nicht, jede sich bietende Chance einer günstigen Verwertung des Eigentums auszunutzen, selbst wenn eine Minderung der Wirtschaftlichkeit auf einen staatlichen Eingriff zurückzuführen ist (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    26 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag in der mit dem vorliegenden Fall gemeinsam mündlich verhandelten Sache BVerwG 9 A 6.03 entschieden hat, liegt eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV nicht "gebietsbezogen" erst dann vor, wenn diese Grenzwerte in dem nach dieser Verordnung maßgeblichen Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden, sondern "grundstücksbezogen" bereits dann, wenn es unter Beachtung der Vorgaben der Anlage 2 der 22. BImSchV zu Grenzwertüberschreitungen auf einem Grundstück kommt, auf dem Menschen über einen längeren Zeitraum Schadstoffen ausgesetzt sind.

    27 Mit der Nebenbestimmung 3.1.6 hat der Beklagte eine zusätzliche und rechtlich nicht gebotene Schutzvorkehrung zur Bewältigung der Schadstoffproblematik festgelegt (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    22 Den auch von der Klägerin im Anhörungsverfahren erhobenen, allerdings im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht wiederholten Einwand, die in der 16. BImSchV festgelegten Grenzwerte seien im Hinblick auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende staatliche Schutzpflicht aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse unzureichend und deswegen verfassungswidrig, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2002 1 BvR 1676/01 NJW 2002, 1638) bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 2003 (BVerwG 9 A 1.02 juris) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    24 Ein zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führender Abwägungsmangel ergibt sich auch nicht daraus, dass etwaige Mängel bei der Anwendung der § 41 ff. BImSchG i.V.m. der 16. und 24. BImSchV zur Unausgewogenheit der Gesamtplanung führen würden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 BVerwG 11 A 55.96 BVerwGE 106, 241 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    Etwas anderes ist nur denkbar, wenn die von dem planfestgestellten Vorhaben zu erwartenden Immissionen ihrer Intensität nach die Grenze zur faktisch "enteignenden" Planauswirkung überschreiten, also die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändern und dadurch das Grundstück so schwer und unerträglich treffen, dass eine sinnvolle Nutzung praktisch ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 BVerwG 11 A 6.00 Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 25 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    Denn die Grenzen der Zumutbarkeit für Schutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen sind in jeweils gleicher Weise zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 33.97 Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 54 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 9 A 1.02

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlen aktiver Lärmschutzmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
    22 Den auch von der Klägerin im Anhörungsverfahren erhobenen, allerdings im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht wiederholten Einwand, die in der 16. BImSchV festgelegten Grenzwerte seien im Hinblick auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende staatliche Schutzpflicht aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse unzureichend und deswegen verfassungswidrig, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2002 1 BvR 1676/01 NJW 2002, 1638) bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 2003 (BVerwG 9 A 1.02 juris) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Das planungsrechtliche Abwägungsgebot verlangt, dass der Planfeststellungsbeschluss die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte hinreichend zu bewältigen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 Buchholz 406.25 § 48a BImSchG Nr. 1 S. 6 m.w.N.).

    In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 (BVerwG 9 A 6.03 a.a.O.) hat er ausgeführt, dass die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt.

  • BVerwG, 18.03.2008 - 9 VR 5.07

    Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Denn mit den genannten Vorschriften hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber ein Regelungssystem geschaffen, bei dessen Anwendung er eine hinreichende Bewältigung der Lärmproblematik sichergestellt sieht (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 5.03 juris).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 35.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

    Sie schließt grundsätzlich eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde aus, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen zu garantieren (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 BVerwGE 121, 57 und vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 BVerwGE 123, 23 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2003 - 9 A 5.03   

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https://dejure.org/2003,29555
BVerwG, 13.03.2003 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2003,29555)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2003,29555)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2003,29555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03   

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https://dejure.org/2004,33213
BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist - Hinweisen auf eine besondere betriebliche Disposition durch einen von einer Straßenbauplanung Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 218
  • NJ 2005, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Da die Klägerin ihre mit dem Anhörungsverfahren verbundene Obliegenheit, die Anhörungsbehörde innerhalb der Einwendungsfrist auf ihre besondere betriebliche Disposition hinzuweisen (vgl. BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]), hiernach nicht erfüllt hat, ist sie mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan auch dann ausgeschlossen, wenn sie infolge der Nichtberücksichtigung jener Disposition bei der Planfeststellung nunmehr wirtschaftlich erhebliche Nachteile erleidet.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Der Informationsgehalt des ausgelegten Lageplans genügte, um speziell in dieser Frage die mit der öffentlichen Auslegung bezweckte Anstoßwirkung erlangen zu können (vgl. BVerwGE 112, 140 [BVerwG 27.10.2000 - 4 A 18/99] m.w.N.).
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